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Windenergie
Auch beim Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Basis für die Genehmigung ist das BImSchG. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Windkraftanlage als Vorhaben im Außenbereich priviligiert. Wie auch andere Bauwerke und Anlagen zur Energieerzeugung stehen Windkraftanlagen in Wechselwirkungen mit der Nachbarschaft und der Umwelt.
Dazu gehören Auswirkungen auf die Tierwelt, Geräuschentwicklung, Schattenwurf oder Beeinflussung des Landschaftsbildes. Entsprechend vielfältig sind die bei der Planung auftretenden Rechtsprobleme.
Aber auch während des Betriebs der Anlagen kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sei es mit dem Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nach dem EEG, sei es mit dem Anlagenhersteller über Mängel an der Windkraftanlage, dem Rotor, der Turbine oder dem Fundament der Anlage.